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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020 - L 7 R 72/13   

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https://dejure.org/2020,20715
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020 - L 7 R 72/13 (https://dejure.org/2020,20715)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.07.2020 - L 7 R 72/13 (https://dejure.org/2020,20715)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - L 7 R 72/13 (https://dejure.org/2020,20715)
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  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020 - L 7 R 72/13
    Für die Einstufung als selbständig oder abhängig beschäftigt kommt es nunmehr allein auf dessen gesellschaftsrechtliche Stellung an (Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020 - L 7 R 72/13
    25 Ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliege, hänge davon ab, ob die für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Merkmale oder die für eine selbständige Tätigkeit überwögen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020 - L 7 R 72/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liege bei Geschäftsführern einer GmbH ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht vor, wenn diese an der Gesellschaft beteiligt seien und allein oder jedenfalls mit Hilfe ihrer Gesellschafterrechte die für das Beschäftigungsverhältnis typische Abhängigkeit vermeiden könnten (BSG, Urteil vom 24. September 1992, 7 RAr 12/92 m.w.N.).
  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020 - L 7 R 72/13
    Der Bescheid vom 2. Mai 2013 entspricht auch im Übrigen den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des BSG vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R - und enthält anders als die ursprünglich streitgegenständlichen Bescheide keine unzulässige Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung.
  • BGH, 22.06.2004 - X ZB 40/02

    Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020 - L 7 R 72/13
    Eine lediglich wirtschaftliche Beziehung zur Masse reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2004, X ZB 40/02).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 114/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Ernsthaftigkeit der vertraglichen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020 - L 7 R 72/13
    Es besteht allenfalls eine wirtschaftliche Beziehung, weil auf der Grundlage der bejahten Versicherungspflicht erst die Einzugsstelle Beitragsansprüche begründen kann (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2016, L 9 KR 114/13, juris Rn. 44).
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